Regelung zum Starten/Anlassen von Motoren
- niklasgraenz
- 12. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Aug. 2024
laut DMSB-Kart-Reglement B.4.5.
Grundsätzlich dürfen die Karts nur auf der Rennstrecke (inkl. Vorstartbereich) und nur nach Anweisung des Bahnpersonals gestartet/angelassen werden. Außerhalb der Rennstrecke ist das Starten/Anlassen der Karts verboten.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung kann der Fahrer mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Bahnverbot ausgesprochen werden.
Comments