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Regelung zum Starten/Anlassen von Motoren

Aktualisiert: 6. Aug. 2024

laut DMSB-Kart-Reglement B.4.5.


Grundsätzlich dürfen die Karts nur auf der Rennstrecke (inkl. Vorstartbereich) und nur nach Anweisung des Bahnpersonals gestartet/angelassen werden. Außerhalb der Rennstrecke ist das Starten/Anlassen der Karts verboten.


Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung kann der Fahrer mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Bahnverbot ausgesprochen werden.




 
 
 

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